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VSB-Empfehlungen
Ausgangsbasis
Neben weitgehend fehlenden DIN-Normen für die einzelnen Sanierungstechniken beklagen die ausschreibenden Kanalnetzbetreiber und Ingenieurbüros auch das Fehlen notwendiger Vertragsbedingungen im Sinne gewerksspezifischer "Allgemeiner Technischer Vertragsbedingungen" (VOB/C) für Sanierungsleistungen. Die nun verfügbaren VSB-Empfehlungen sind als "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" (ZTV) konzipiert und werden für die ausschreibenden Stellen diese Lücke schließen. Hintergrund Die Normungsarbeit für einzelne Sanierungstechniken befindet sich nach wie vor im Entwurfsstadium. Allgemein anerkannte Regeln der Technik stehen im erforderlichen Umfang nicht zur Verfügung. Allein - bislang nicht verfügbare - Qualitätsanforderungsprofile sind, bei konsequenter Umsetzung, in der Lage, den derzeitigen zerstörerischen Preiskampf in der Kanalsanierung zu durchbrechen. Nur durch nachweislich bewährte Technikanwendung und einen Wettbewerb auf gleichem technischen und somit preislichen Niveau wird die Innensanierung den Gebührenzahler auf Dauer tatsächlich entlasten können. Die bereits heute praktisch unüberschaubare Vielzahl an nicht oder nur teilweise eignungsgeprüften Technikspezifizierungen lassen eine wirtschaftliche Kanalsanierung auf breiter Front nicht zu. Scheinbar günstige Angebotsergebnisse erweisen sich regelmäßig nicht mehr als "nur billig". Einzelne Kanalnetzbetreiber haben diese Entwicklung nicht abgewartet und frühzeitig ihre eigenen Qualitätsstandards definiert. Ziel und Inhalt Die VSB-Empfehlungen werden dem sachkundigen Anwender die Möglichkeit einer qualitätsorientierten Ausführung von Sanierungsmaßnahmen bieten. Die Ausschreibenden werden erstmals in die Lage versetzt, auf technisch aktuelle, fachlich begründete, unternehmensneutrale Textvorschläge zur Ausgestaltung der erforderlichen technikbezogenen Vertragsbedingungen der Leistungsverzeichnisse direkt zugreifen zu können. Die ZTV basieren auf dem aktuellen Stand der Technik und berücksichtigen die am Markt verfügbaren Fachinformationen. Diese werden durch die langjährigen praktischen Erfahrungen der an der Erarbeitung beteiligten ausgewiesenen Sanierungsexperten (Netzbetreiber, Ingenieurbüros, Fachfirmen) entscheidend ergänzt. Die Textgestaltung ist auf die direkte Verwendung im Rahmen entsprechender Ausschreibungen als "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" abgestimmt. Die ZTV stellen in der Folge die Grundlage für die Vergabe und die Bauüberwachung dar. Die VSB-Empfehlungen behandeln jede Einzeltechnik durchgängig, von den notwendigen Anforderungen und Eignungsnachweisen, über die Materialdefinitionen, die Anwendungstechnik und Ablaufkoordination bis hin zu den Anforderungen an die Eigenüberwachung und die Qualitätsprüfungen. Die jeweilige Inhaltsstruktur ist gleichblei-bend. Für die erforderlichen Ingenieurleistungen stehen nun folgende VSB-Empfehlungen (ZAI) zur Verfügung: Nr. 0.1 Ingenieurleistungen bei der Kanalsanierungsplanung Nr. 0.2 Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung von Sanierungsleistungen Nr. 0.3 Honorierung von Ingenieurleistungen der Kanalsanierung Nr. 0.4 Leistungsermittlung zur Bedarfsplanung Einweisungsseminare Eine nutzbringende Verwendung der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" zur Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung erfordert vertiefte Kenntnisse über die enthaltenen Sachzusammenhänge. Für den korrekten Umgang mit den VSB-Empfehlungen bietet der VSB den Beziehern der ZTV's ein eintägiges Einweisungsseminar an. Der Veranstalter unterstellt, dass der einzelne Teilnehmer fundierte Kenntnisse über die jeweiligen Sanierungstechniken besitzt, da technikbezogenes Grundlagenwissen in diesen Einweisungsseminaren regelmäßig nicht vermittelt werden kann. Die einweisenden Referenten sind Mitglieder des VSB und haben an der Erarbeitung der Empfehlungen mitgewirkt. Das Seminar wendet sich an Kanalnetzbetreiber und planende Fachingenieure. Das Einweisungsseminar beinhaltet die Vorstellung und den empfohlenen Umgang mit den VSB-Empfehlungen, wie unter "Ziel und Inhalt" beschrieben. Aktualisierungen Die ersten VSB-Empfehlung wurde grundlegend mit den fachlich notwendigen Aktualisierungen überarbeitet. Wesentliches Ziel der überarbeitung war es auch, die vertragsrechtlich relevanten Sachverhalte noch besser an die Grundlagen des öffentlichen Vergaberechts heranzuführen. Die hierzu vorgenommenen Strukturänderungen dienen dazu, eine inhaltliche Gliederung ähnlich der in der VOB/C jeweils enthaltenen "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" zu erreichen. Dem versierten VOB/C-Nutzer soll hierdurch die Möglichkeit gegeben werden, sich einfacher in den Inhalten der VSB-Empfehlungen zurechtzufinden. Auf die ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" als Bestandteil der VOB/C wird hierbei regelmäßig Bezug genommen und die Empfehlungsinhalte werden hierauf abgestimmt. Die Klarheit im Bauvertrag wird durch diese änderungen nochmals deutlich erhöht. Bei dieser VSB-Empfehlung handelt es sich indessen nicht um eine ATV im Sinne der VOB/C. Die Inhalte dieser VSB-Empfehlung differenzieren nicht zwischen Allgemeinen und Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, da verbindlich eingeführte Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für die hier beinhalteten Sanierungsverfahren nicht vorliegen. Die Neuauflage dieser VSB-Empfehlung gibt in Kapitel 0 technikbezogene Hinweise zur Aufstellung der Leistungsbeschreibung. Diese sollen die entsprechenden Vorgaben der ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" sanierungstechnikbezogen ergänzen. Die VSB-Empfehlung enthält alternative Textinhalte, die vom Anwender situationsbezogen ausgewählt werden müssen. Inhaltliche Textalternativen sind grau hinterlegt. In der Regel muss eine der genannten Alternativen genutzt werden, um Klarheit in der Vereinbarung zu erlangen. |
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