Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsleitung: Dr.-Ing. Igor Borovsky

Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB)
Werftstr. 20
30163 Hannover

Tel. 0511 84 86 99 55
Fax 0511 84 86 99 54

info@sanierungs-berater.de
www.sanierungs-berater.de

Vertretungsberechtigter Vorstand: Dipl.-Ing. Michael Hippe
Verbandsregister Amtsgericht Hannover VR 201690

I. Allgemeines

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Die technischen Vertragsbedingungen enthalten keine Beschreibung von Techniken, sondern lediglich allg. Anforderungen an Techniken, Materialien, Bauteile, Ingenieurleistungen und planerische Leistungen etc.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allg. Geschäftsbedingung werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische änderungen, sowie Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Diese werden für Kunden im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt.
2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten technischen Vertragsbedingungen erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer ( z.B. Drucker), dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines Kongruentendeckungsgeschäft mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den technischen Vertragsbedingungen zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

IV. Vergütung

1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mwst. nicht enthalten da der VSB mehrwertsteuerbefreit ist. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von EURO 3,50. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder Rechnung leisten.
2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der technischen Vertragsbedingungen innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in Höhe von 8 % über Basiszinssatz zu verzinsen, wobei wir uns vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und gegebenenfalls geltend zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenansprüche auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen und rechtskräftig festgestellt, oder durch uns anerkannt wurden.

V. Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der unter Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Der übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

VI. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, welche verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit Abschluss des Vertrages.
2. Geraten wir aufgrund nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung unserer Zulieferer in Lieferverzug, behalten wir uns, vor die technischen Vertragsbedingungen als Computerdatei dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
3. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von % Prozent für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt höchstens jedoch bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit.

VII. Gewährleistung

1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängel, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5. Für den Kunden als Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

IIX. Haftungsbeschränkungen

1. Gegenüber dem Unternehmer als Kunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Im übrigen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden, wobei dies auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gilt.
2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

IX. Verbreitung

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die technischen Vertragsbedingungen zu veröffentlichen, insbesondere ist er nicht berechtigt, diese je Vertrag an mehr als 50 Firmen zu versenden.
2. Er hat im Rahmen der Versendung die jeweiligen Firmen darauf hinzuweisen, dass eine Weiterverbreitung und Weiterveröffentlichung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen nicht gestattet ist.

X. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag je nach Streitwert das Amtsgericht Hannover. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen möglichst nahe kommt.

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