Mitgliederbereich

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Persönliche Mitgliedschaft

§ 4 Abs. 2 VSB-Satzung:

Persönliche Mitglieder können natürliche Personen sein, die über den Nachweis einer abgeschlossenen Fachausbildung zum „Zertifizierten Kanalsanierungsberater“ auf Basis einer vom VSB anerkannten Prüfungsordnung verfügen oder über die eigene Berufsausbildung und Erfahrung gleichwertige Voraussetzungen nachweisen können.

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Fördernde Mitgliedschaft

§ 4 Abs. 3 VSB-Satzung:

Fördernde Mitglieder können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Behörden, Ingenieurbüros, Firmen, Verbände, Institutionen sowie Einrichtungen werden, die an der Arbeit des Vereins interessiert oder in der Lage sind, die Zwecke des Vereins zu fördern.

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Gemeinsam Lücken schließen und Qualität sichern.

→ Mitgliederbroschüre
Durch eine MITGLIEDSCHAFT im VSB . . .

  • helfen Sie dabei, die Qualität der Kanalsanierung weiter zu verbessern.
  • gestalten Sie die Zukunft der Kanalsanierung mit.
  • unterstützen Sie aktiv die Aus- und Weiterbildung.
  • unterstreichen Sie Ihre Fachkompetenz.
  • können Sie sich weiterentwickeln.
  • empfehlen Sie sich.
  • treten Sie in Kontakt mit führenden Fachleuten.
  • arbeiten Sie auf Augenhöhe.
  • erhöhen Sie Ihre Planungssicherheit.
  • sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
  • sind Sie gut beraten.
  • sparen Sie bares Geld.

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