Antrag auf eine förderne Mitgliedschaft im VSB

§ 4 Abs. 3 VSB-Satzung:

Fördernde Mitglieder können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Behörden, Ingenieurbüros, Firmen, Verbände, Institutionen sowie Einrichtungen werden, die an der Arbeit des Vereins interessiert oder in der Lage sind, die Zwecke des Vereins zu fördern.

Aufnahmeantrag

Ich möchte fördernes Mitglied im VSB werden

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Telefon* - mind. 6 Ziffern, keine Sonderzeichen:

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Kommentar:

Bitte zahlen Sie die Mitgliedsgebühr erst nach Erhalt unserer Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer und des Verwendungszwecks. Die Anmeldung ist verbindlich.
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